Der Schweizerische Bundesrat und Der Präsident der Französischen Republik, Präsident der Gemeinschaft,
die, nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, folgendes vereinbart haben:


SR 0.132.349.37
Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Festlegung der Grenze zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Departement Hoch-Rhein




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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