Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Schweiz und das Ministerium für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina, (im Folgenden «die Vertragsparteien»),

Folgendes vereinbart:

SR 0.142.111.919
Abkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt Durchführungsprotokoll


(Stand am 1. Juli 2009)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1
Art. 2 Art. 3 Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen von Bosnien und Herzegowina
Art. 4 Art. 5 Abschnitt II Rückübernahmeverpflichtungen der Schweiz
Art. 6 Art. 12 Abschnitt III Rückübernahmeverfahren
Art. 13 Art. 14 Abschnitt IV Durchbeförderung
Art. 15 Art. 15 Abschnitt V Kosten
Art. 16 Art. 17 Abschnitt VI Datenschutz und Unberührtheitsklausel
Art. 18 Art. 19 Abschnitt VII Durchführung und Anwendung
Art. 20 Art. 12 Abschnitt VIII Schlussbestimmungen

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