Der Schweizerische Bundesrat und Ihre Majestät die Königin der Niederlande,
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, vereinbart haben was folgt:


SR 0.142.116.369
Übereinkunft zwischen der Schweiz und den Niederlanden über die Rückübernahme der beidseitigen Staatsangehörigen




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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