und der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria

sind wie folgt übereingekommen:

SR 0.192.122.818.11
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria zur Regelung des rechtlichen Statuts des Globalen Fonds in der Schweiz


(Stand am 21. Juni 2005)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 12 I. Statut, Vorrechte und Immunitäten des Globalen Fonds
Art. 13 Art. 25 II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an den Globalen Fonds berufenen Personen
Art. 26 Art. 27 III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
Art. 28 Art. 32 IV. Schlussbestimmungen

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