Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung Seiner Majestät des Königs der Belgier,



SR 0.211.112.417.2
Erklärung zwischen der Schweiz und Belgien betreffend die Beglaubigung von Zivilstandsakte




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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