Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Französischen Republik
haben zusammen folgendes vereinbart:
SR 0.211.112.434.9
Erklärung zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Beschaffung von Zivilstandsurkunden
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.211.112.434.9 - Edition Optobyte AG |