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Übersetzung1
Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern
Abgeschlossen in Strassburg am 24. April 1967 Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. April 19722 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 29. Dezember 1972 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. April 1973
(Stand am 28. Februar 2007)
Präambel
Die Mitgliedstaaten des Europarates, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben,
in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um besonders ihren sozialen Fortschritt zu fördern;
in der Erwägung, dass zwar die Rechtseinrichtung der Adoption von Kindern in allen Mitgliedstaaten des Europarats besteht, in diesen Ländern aber unterschiedliche Auffassungen über die Grundsätze, die diese Rechtseinrichtung beherrschen sollten, sowie Unterschiede im Verfahren und in den Rechtswirkungen vorhanden sind;
in der Erwägung, dass die Annahme gemeinsamer Grundsätze und einer gemeinsamen Übung dazu beitragen würde, die durch diese Unterschiede hervorgerufenen Schwierigkeiten zu beseitigen, und zugleich das Wohl der Adoptivkinder fördern würde,
haben folgendes vereinbart:
Teil I Verbindlichkeiten aus dem Übereinkommen und Anwendungsbereich


Art. 1

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Übereinstimmung ihrer Rechtsordnungen mit den Bestimmungen des Teiles II sicherzustellen und dem Generalsekretär des Europarats die zu diesem Zweck getroffenen Massnahmen zu notifizieren.


Art. 2

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Einführung der im Teil III enthaltenen Bestimmungen in Erwägung zu ziehen; verleihen sie einer dieser Bestimmungen Wirksamkeit oder beenden sie die Wirksamkeit, so haben sie dies dem Generalsekretär des Europarats zu notifizieren.


Art. 3

Dieses Übereinkommen gilt nur für die Rechtseinrichtung der Adoption eines Kindes, das im Zeitpunkt, in dem der Annehmende die Adoption beantragt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht verheiratet ist oder war und nicht als volljährig anzusehen ist.


1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
2 AS 1973 418

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