In der Absicht, den Rechtsverkehr zwischen

folgende Erklärung ab:

SR 0.274.187.721
Erklärung zwischen der Schweiz und Estland über die gegenseitige Anwendung der Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht


(Stand am 15. Juni 1999)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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