Die Hohen Vertragsparteien
sind wie folgt übereingekommen:
SR 0.275.12
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Protokoll 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsfragen Protokoll 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und den Ständigen Ausschuss Protokoll 3 über die Anwendung von Artikel 67 des Übereinkommens
(Lugano-Übereinkommen, LugÜ)
(Stand am 3. Mai 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.275.12 - Edition Optobyte AG |