Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien

haben Folgendes vereinbart:

SR 0.351.912.7
Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über Rechtshilfe in Strafsachen


(Stand am 16. Dezember 2007)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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