der Europäischen Gemeinschaft

sind übereingekommen, folgendes Abkommen abzuschliessen:

SR 0.351.926.81
Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen Schlussakte


(Stand am 10. Januar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 6 Titel I Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Art. 11 Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 12 Art. 19 Kapitel 2 Amtshilfe auf Ersuchen
Art. 20 Art. 20 Kapitel 3 Amtshilfe ohne Ersuchen
Art. 21 Art. 23 Kapitel 4 Besondere Formen der Zusammenarbeit
Art. 24 Art. 24 Kapitel 5 Einziehung
Art. 25 Art. 38 Titel III Rechtshilfe
Art. 39 Art. 48 Titel IV Schlussbestimmungen

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