Der Schweizerische Bundesrat (in der Folge: die schweizerische Vertragspartei), die Regierung des Fürstentums Liechtenstein (in der Folge: die liechtensteinische Vertragspartei) und die Österreichische Bundesregierung (in der Folge: die österreichische Vertragspartei) - alle drei in der Folge: die Vertragsparteien - sind,

wie folgt übereingekommen:

SR 0.360.163.11
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Österreichischen Bundesregierung über die Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren an der Grenzübergangsstelle Schaanwald - Feldkirch-Tisis


(Stand am 1. Juli 2008)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

nächstes Kapitel    SR 0.360.163.11 - Edition Optobyte AG