Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Italienischen Republik,

haben Folgendes vereinbart:

SR 0.360.454.1
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden


(Stand am 19. Juni 2001)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 3 Titel I Begriffe und Zielsetzungen der Zusammenarbeit
Art. 4 Art. 10 Titel II Direkte Zusammenarbeit in den Grenzgebieten
Art. 11 Art. 14 Titel III Besondere Modalitäten der Polizei- und Zollzusammenarbeit
Art. 15 Art. 15 Titel IV Datenschutz
Art. 16 Art. 23 Titel V Schlussbestimmungen

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