Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Innenministerium der Italienischen Republik

haben Folgendes vereinbart:

SR 0.360.454.12
Durchführungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien über kontrollierte grenzüberschreitende Lieferungen


(Stand am 17. November 2009)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 10 II. Voraussetzungen
Art. 11 Art. 13 III. Verfahren
Art. 14 Art. 15 IV. Schlussbestimmungen

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