Der Schweizerische Bundesrat im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im folgenden «die Schweiz» genannt, einerseits, der Rat der Europäischen Gemeinschaften im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anderseits,
sind wie folgt übereingekommen:
SR 0.420.518
Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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