Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens,

sind wie folgt übereingekommen:

SR 0.451.1
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika


(Stand am 26. Januar 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 3 Art. 2 Teil I Einleitung
Art. 4 Art. 8 Teil II Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Art. 15 Abschnitt 1: Aktionsprogramme
Art. 16 Art. 18 Abschnitt 2: Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
Art. 19 Art. 21 Abschnitt 3: Unterstützende Massnahmen
Art. 22 Art. 25 Teil IV Institutionen
Art. 26 Art. 32 Teil V Verfahren
Art. 33 Art. 40 Teil VI Schlussbestimmungen
Art. 1 Art. 19 Anlage I
Art. 1 Art. 8 Anlage II
Art. 1 Art. 7 Anlage III
Art. 1 Art. 10 Anlage IV

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