Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

sind wie folgt übereingekommen:

SR 0.512.113.6
Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend gegenseitige Überlassung von visuellen und audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für den militärischen Bereich




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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