sind die Schweiz und die Organisation wie folgt übereingekommen:

SR 0.515.031.1
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen


(Stand am 22. März 2005)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1 Verhältnis zwischen Protokoll und Safeguardsabkommen
Art. 2 Art. 3 Erteilung von Informationen
Art. 4 Art. 10 Erweiterter Zugang
Art. 11 Art. 11 Bestellung von Inspektoren der Organisation
Art. 12 Art. 12 Sichtvermerke
Art. 13 Art. 13 Ergänzende Abmachungen
Art. 14 Art. 14 Kommunikationssysteme
Art. 15 Art. 15 Schutz vertraulicher Informationen
Art. 16 Art. 16 Anhänge
Art. 17 Art. 17 Inkrafttreten
Art. 18 Art. 18 Begriffsbestimmungen

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