Der Gemischte Ausschuss

empfiehlt den Vertragsparteien des Abkommens:

SR 0.631.242.051
zur Vereinfachung bestimmter Veterinärkontrollen bei der Durchfuhr von Drittlandserzeugnissen tierischen Ursprungs durch die Europäische Gemeinschaft in die Schweiz


vom 20. Dezember 2000 (Stand am 1. Mai 2001)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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