SR 0.631.252.913.65
Übereinkunft zwischen der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe und der Direktion des 11. schweizerischen Zollgebietes in Schaffhausen betreffend die schweizerische Zollabfertigung der Züge in Erzingen, Schaffhausen-Bahnhof und Thayngen in bezug auf den Güterverkehr
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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