Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Französischen Republik,
haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
SR 0.631.256.934.991
Zusatzprotokoll zur Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich vom 31. Januar 1938 betreffend die grenznachbarlichen Verhältnisse und die Beaufsichtigung der Grenzwaldungen
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.631.256.934.991 - Edition Optobyte AG |