Die Parteien dieses Abkommens,

Sind wie folgt übereingekommen:

SR 0.632.223
Abkommen über die Anwendung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 1 Erster Teil Antidumping-Kodex
Art. 2 Art. 2 A. Feststellung des Dumpings
Art. 3 Art. 4 B. Feststellung der bedeutenden Schädigung, der Drohung einer bedeutenden Schädigung und der erheblichen Verzögerung
Art. 5 Art. 7 C. Untersuchung und Verfahren
Art. 8 Art. 11 D. Antidumpingzölle und vorläufige Massnahmen
Art. 12 Art. 12 E. Antidumpingmassnahmen zugunsten eines Drittlandes
Art. 13 Art. 17 Teil II Schlussbestimmungen

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