die Republik Libanon

haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (im Folgenden «dieses Abkommen» genannt) abgeschlossen:

SR 0.632.314.891
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon


(Stand am 1. November 2011)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 3 I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Art. 23 II. Warenverkehr
Art. 24 Art. 24 III. Schutz des Geistigen Eigentums
Art. 25 Art. 26 IV. Investitionen und Dienstleistungen
Art. 27 Art. 27 V. Zahlungen und Überweisungen
Art. 28 Art. 28 VI. Öffentliches Beschaffungswesen
Art. 29 Art. 29 VII. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und technische Unterstützung
Art. 30 Art. 34 VIII. Institutionelle und verfahrensrechtliche Bestimmungen
Art. 35 Art. 42 IX. Schlussbestimmungen

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