Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft als Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (im Folgenden die EFTA-Staaten genannt) einerseits, und die Republik Tunesien (im Folgenden Tunesien genannt) andererseits, im Folgenden gemeinsam Parteien genannt:

haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (im Folgenden «dieses Abkommen» genannt) abgeschlossen:

SR 0.632.317.581
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien


(Stand am 1. Juni 2005)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 3 I Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Art. 22 II Warenverkehr
Art. 23 Art. 23 III Schutz des geistigen Eigentums
Art. 24 Art. 25 IV Investitionen
Art. 26 Art. 26 V Dienstleistungen
Art. 27 Art. 29 VI Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr
Art. 30 Art. 30 VII Öffentliches Beschaffungswesen
Art. 31 Art. 33 VIII Wirtschaftliche Zusammenarbeit und technische  Unterstützung
Art. 34 Art. 38 IX Institutionelle und verfahrensrechtliche Bestimmungen
Art. 39 Art. 46 X Schlussbestimmungen

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