Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein
haben folgendes vereinbart:
SR 0.641.295.141
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend Änderung der Berechnungsweise des Anteils des Fürstentums Liechtenstein am Ertrag der eidgenössischen Warenumsatzsteuer
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.641.295.141 - Edition Optobyte AG |