Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Demokratische Volksrepublik Algerien
haben Folgendes vereinbart:
SR 0.672.912.71
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Protokoll
(Stand am 9. Februar 2009)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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