vorheriges Kapitelerste Seite des Titelsnächstes Kapitel    [Inhalt]  SR 0.725.11 - Edition Optobyte AG

Europäisches Übereinkommen über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs (AGR)
Hinterlegung des Wortlautes dieses Übereinkommens beim Generalsekretär


Art. 17

Nach dem 31. Dezember 1976 wird die Urschrift dieses Übereinkommens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; dieser übermittelt allen in Artikel 5 genannten Staaten beglaubigte Abschriften.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Genf am 15. November 1975 in einer Urschrift in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.
(Es folgen die Unterschriften)


vorheriges Kapitelerste Seite des Titelsnächstes Kapitel    [Inhalt]  SR 0.725.11 - Edition Optobyte AG