Die Schweizerische Eidgenossenschaft einerseits und die Republik Frankreich anderseits,
SR 0.742.140.334.96
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Frankreich betreffend die Elektrifikation gewisser Zufahrtslinien der französischen Bahnen nach der Schweiz
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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