Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Seine Durchlaucht der regierende Fürst Johann II. von und zu Liechtenstein



SR 0.811.119.514
Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze domizilierten Medizinalpersonen zur Berufsausübung




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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