Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preussen, im Namen des Deutschen Reichs; der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; Seine Majestät der Kaiser von China; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Irland und der Britischen überseeischen Lande, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König von Italien; Seine Majestät der Kaiser von Japan; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; Seine Kaiserliche Majestät der Schah von Persien; der Präsident der Portugiesischen Republik; Seine Majestät der Kaiser aller Reussen; Seine Majestät der König von Siam,



SR 0.812.121.2
Internationales Opium-Abkommen




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 5 Kapitel I Rohopium
Art. 6 Art. 8 Kapitel II Zubereitetes Opium
Art. 9 Art. 14 Kapitel III Opium für medizinische Zwecke, Morphin, Kokain usw.
Art. 15 Art. 19 Kapitel IV
Art. 20 Art. 21 Kapitel V
Art. 22 Art. 25 Kapitel VI Schlussbestimmungen

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