Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Seine Majestät der König von Italien,

(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

SR 0.818.109.454
Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Dienst der Gesundheits- (Epidemien- und Viehseuchen-)Polizei im internationalen Bahnhof Domodossola




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 7 Sanitarische Untersuchung der Reisenden und ihres Gepäcks
Art. 8 Art. 15 Veterinärpolizei
Art. 16 Art. 17 Räume und Einrichtungen für den Sanitätsdienst (Epidemien) und den Veterinärpolizeidienst

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