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Internationales Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel
Vorbehalte und Erklärungen
Vereinigtes Königreich
Die Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland erklärt, dass:
1) sie die Bestimmungen des Übereinkommens insofern anwenden wird als sie die Industrie, inbegriffen die Bergbaubetriebe und die Werkstätten der Verkehrsbetriebe sowie die Vorgänge beim Ein- und Ausladen der Schiffe betreffen;
2) sie vorläufig beabsichtigt, die Bestimmungen, die erlauben gewisse Betriebe von der Anwendung des Übereinkommens auszunehmen, in Anspruch zu nehmen, und dass sie nicht beabsichtigt, die Bestimmungen des Übereinkommens über die im vorgehenden Absatz 1) vorgesehenen Grenzen hinaus auf die Verkehrsbetriebe oder auf Handelsbetriebe anzuwenden.


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