Die Bundesrepublik Deutschland, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft

sind übereingekommen, folgendes zu vereinbaren:

SR 0.831.109.136.2
Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit Schlussprotokoll




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 5 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Art. 10 Abschnitt II Besondere Bestimmungen
Art. 11 Art. 17 Abschnitt III Verschiedene Bestimmungen
Art. 18 Art. 22 Abschnitt IV Übergangs- und Schlussbestimmungen

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