Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Chile,
vom Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern auf dem Gebiet der Sozialversicherung zu regeln,
haben Folgendes vereinbart:
SR 0.831.109.245.1
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile über Soziale Sicherheit
(Stand am 22. August 2000)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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