Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Französischen Republik,
und haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
SR 0.831.109.349.1
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit
(Stand am 1. Juli 1998)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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