der Schweizerische Bundesrat: Herrn Cristoforo Motta, Delegierten für Sozialversicherungsabkommen; der Präsident der Italienischen Republik: Seine Exzellenz Herrn Enrico Martino, ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Italienischen Republik in der Schweiz,



SR 0.831.109.454.21
Zusatzvereinbarung
zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über Soziale Sicherheit vom 14. Dezember 1962



Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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