Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Königreichs der Niederlande,

haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:

SR 0.831.109.636.2
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 2 Abschnitt I Begriffsbestimmungen und Gesetzgebung
Art. 3 Art. 5 Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Art. 9 Abschnitt III Anwendbare Gesetzgebung
Art. 10 Art. 12 Erstes Kapitel Anwendung der schweizerischen Gesetzgebung über die Rentenversicherung
Art. 13 Art. 14 Zweites Kapitel Anwendung der niederländischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Art. 15 Art. 15 Drittes Kapitel Familienzulagen
Art. 16 Art. 22 Abschnitt V Verschiedene Bestimmungen
Art. 23 Art. 29 Abschnitt VI Übergangs- und Schlussbestimmungen

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