das Bundesamt für Sozialversicherung und der Minister für Soziale Angelegenheiten und Volksgesundheit,
die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
SR 0.831.109.636.21
Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Abkommens vom 27. Mai 1970 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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