Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Türkei



SR 0.831.109.763.1
Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über soziale Sicherheit




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.


Artikelliste
Von Bis Titel
Art. 1 Art. 3 Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Art. 7 Zweiter Abschnitt Anwendbare Gesetzgebung
Art. 8 Art. 16 1. Kapitel Invalidität, Alter und Tod
Art. 17 Art. 22 2. Kapitel Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Art. 23 Art. 23 3. Kapitel Familienzulagen
Art. 24 Art. 30 Vierter Abschnitt Verschiedene Bestimmungen
Art. 31 Art. 34 Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen

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