Der Präsident der Französischen Republik: Herrn Philippe Monod, bevollmächtigten Minister, Direktor der Verwaltungs- und Sozialangelegenheiten im Aussenministerium;
SR 0.836.934.92
Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Stellung gewisser schweizerischer Benützer französischer Grundstücke unter den Gesetzgebungen über Familienzulagen
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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