Der Präsident der Albanischen Republik; der Deutsche Reichspräsident; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien; Seine Majestät der König von Grossbritannien, Irland und der über- seeischen Britischen Lande, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König der Bulgaren; der Präsident der Republik Kolumbien; der Präsident der Republik Kuba; der Präsident der Republik Polen im Namen der Freien Stadt Danzig; Seine Majestät der König von Ägypten; der Präsident der Republik Ecuador, Seine Majestät der König von Spanien; der Präsident der Republik Finnland; der Präsident der Französischen Republik; der Präsident der Hellenischen Republik; der Präsident der Republik Guatemala; Seine Durchlaucht der Reichsverweser von Ungarn; Seine Majestät der König von Italien; der Präsident der Republik Lettland; Seine Durchlaucht der Fürst von Monaco; der Präsident der Republik Nicaragua; der Präsident der Republik Peru; der Präsident der Republik Polen; der Präsident der Portugiesischen Republik; Seine Majestät der König von Rumänien; die Capitani Reggenti der Republik San Marino; der Präsident der Tschechoslowakischen Republik; der Präsident der Türkischen Republik;der Präsident der Republik Uruguay und der Präsident der Vereinigten Staaten von Venezuela,
SR 0.854.0
Abkommen zur Errichtung eines Welthilfsverbandes
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
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Art. 21 |
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