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Die Generalversammlung beschliesst die Geschäftsordnung der O.I.V, in der nach Bedarf die Modalitäten für die Umsetzung dieses Abkommens festgelegt werden. Bis zu diesem Beschluss bleibt die Geschäftsordnung des Office Internationale de la Vigne et du Vin in Kraft. Insbesondere werden in der Geschäftsordnung die Befugnisse und die Arbeitsweise der in den vorstehenden Artikeln genannten Organe, die Bedingungen für die Beteiligung der Beobachter sowie die Modalitäten für die Prüfung der Vorbehaltsvorschläge, die gegenüber diesem Abkommen vorgebracht werden können, und die Bestimmungen über die administrative und finanzielle Gebarung der O.I.V festgelegt. Die Geschäftsordnung enthält auch die Bedingungen für die Übermittlung der erforderlichen Dokumente an die Mitglieder der Generalversammlung und des Exekutivausschusses, insbesondere bezüglich der Finanzierung, vor der jeweiligen Beschlussfassung. |