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Modalitäten für die Bestimmung der Stellung jedes Mitgliedstaates im Weinbausektor |
| 1. |
Objektive Kriterien zur Bestimmung der relativen Stellung jedes Mitgliedstaates im Weinbausektor: |
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a) Durchschnitt der Erzeugung von Weinen, Spezialweinen, Mosten und Alkohol mit weinbaulichem Ursprung (in Weinäquivalenten ausgedrückt) im letzten bekannten Fünfjahreszeitraum nach Eliminierung der beiden Extremwerte (P); |
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b) Durchschnitt der gesamten Weinbaufläche in den letzten drei bekannten Jahren (S); |
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c) Durchschnitt des sichtbaren Verbrauchs von Weinen und Weinäquivalenten in den letzten drei bekannten Jahren (C) = (P) Produktion - (E) Exporte + (I) Importe. |
| 2. |
Anwendungsformel für die Bestimmung des Koeffizienten jedes Mitgliedstaates: |