Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens,
sind wie folgt übereingekommen:
SR 0.916.21
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel
(Stand am 6. Juni 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikelliste
| Von |
Bis |
Titel |
| Art. 1 |
Art. 30 |
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| Art. 1 |
Art. 9 |
Anlage VI |
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SR 0.916.21 - Edition Optobyte AG |