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in teilweiser Änderung und Ergänzung der zwischen der Schweiz, Baden und Elsass-Lothringen am 18. Mai 18871 abgeschlossenen Übereinkunft über die Anwendung gleichartiger Bestimmung für die Fischerei im Rhein und seinen Zuflüssen, einschliesslich des Bodensees, |
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über die Fischerei in den genannten Stauhaltungen eine Übereinkunft abzuschliessen. |
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Zu diesem Zwecke haben |
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der Schweizerische Bundesrat Herrn Alfred Matthey-Doret, eidgenössischer Fischereiinspektor, Bern, |
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die Regierung des Landes Baden-Württemberg Herrn Ministerialdirektor Dr. Schefold, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stuttgart, |
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zu Bevollmächtigten ernannt, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart haben: |