Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im folgenden «Die Eidgenossenschaft» genannt) und der Afrikanische Entwicklungsfonds (im folgenden «FAD» genannt),
haben folgendes vereinbart:
SR 0.972.321
Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds über die Errichtung des Schweizerischen Spezialfonds für Afrika
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.972.321 - Edition Optobyte AG |