Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Madagassischen Republik,

haben folgendes vereinbart:

SR 0.975.252.31
Protokoll betreffend die Anwendung des Abkommens vom 17. März 1964 über den Handelsverkehr, den Investitionsschutz und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Madagassischen Republik hinsichtlich der technischen Zusammenarbeit




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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