| 1 |
Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der beiden Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden. |
| 2 |
Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so entscheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision. |
| 3 |
Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt. |
| 4 |
Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden. |