Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),
gestützt auf Artikel 21i der Verordnung vom 27. Juni 2001 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit,
verordnet:
SR 120.253
Verordnung des EJPD über die Zugriffsberechtigungen für das Informationssystem HOOGAN
vom 14. März 2009 (Stand am 1. April 2009)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 120.253 - Edition Optobyte AG |