Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),
gestützt auf die Artikel 5 Absatz 2 und 7 Absatz 4 der Verordnung vom 30. November 2001 über das Staatsschutz-Informations-System,
verordnet:

SR 120.31
Verordnung des EJPD über die Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS


vom 16. Januar 2007 (Stand am 2. Juni 2009)


Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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